1. Parken

1.1. Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO).

1.2. Besucher des Tegernsee Phantastisch parken ihr Fahrzeug auf dem ausgewiesenen Besucherparkplatz. Hotelgäste parken bitte auf den extra für Sie reservierten Parkplätzen. Der Mitarbeiterparkplatz darf ausschließlich von Mitarbeitern des Bachmair Weissach und des Tegernsee Phantastisch genutzt werden.

1.3. Um den störungsfreien Verkehr zu gewährleisten, müssen die Anweisungen unserer Mitarbeiter auf den Parkplätzen genau beachtet werden. Stellen Sie Ihre Fahrzeuge nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Falls Sie Ihr Fahrzeug nicht ordnungsgemäß abstellen und dadurch der Verkehr behindert wird, sehen wir uns gezwungen, das Fahrzeug auf Ihre Kosten und Ihr Risiko abschleppen oder umstellen zu lassen.

1.4. Die zum Parken vorgesehenen Flächen werden seitens Tegernsee Phantastisch nicht überwacht. Eine Parkgebühr wird daher auch nur für das Zur-Verfügung-Stellen eines Parkplatzes und nicht für die Bewachung des Fahrzeugs erhoben. Achten Sie deshalb beim Verlassen des Fahrzeugs darauf, dass Sie Türen, Kofferraum, Fenster und Schiebedach geschlossen halten. Außerdem werden Sie im eigenen Interesse gebeten, keine Wertgegenstände sichtbar im Auto liegen zu lassen. Ebenso dürfen keine Tiere im Fahrzeug zurückgelassen werden.

1.5. Bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Dritte haftet Tegernsee Phantastisch nicht. Dies gilt auch für Schäden, die durch Sturm, Feuer, Hagel, Explosion und andere außergewöhnliche Ereignisse verursacht werden. Jeder Schaden, der Ihrer Auffassung nach durch Mitarbeiter des Tegernsee Phantastisch verursacht worden sein soll, muss unmittelbar nach seiner Feststellung und nach Möglichkeit noch im Rahmen des Aufenthaltes unseren Mitarbeitern gemeldet werden, soweit dies zumutbar ist. Tegernsee Phantastisch haftet für etwaiges Verschulden seiner Mitarbeiter indes nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.

 

2. Eintrittsberechtigung

2.1. Das Gebäude des Tegernsee Phantastisch darf nur mit einer gültigen Eintrittskarte an den gekennzeichneten Besuchereingängen betreten werden. Der Zugang zum Tegernsee Phantastisch über den VIP Eingang ist den Hotelgästen der Bachmair Weissach Gruppe vorbehalten.

2.2. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthalts aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Berechtigung zum Eintritt und zum Aufenthalt gilt zu den im Tegernsee Phantastisch ausgewiesenen allgemeinen Öffnungszeiten und für das im Vorfeld gebuchte Zeitfenster, eine Erweiterung der Aufenthaltszeit ist jederzeit über den Automaten am Ausgang möglich. Ist eine vorzeitige Schließung des Gebäudes aus technischen, organisatorischen, betriebs- oder witterungsbedingten Gründen, welche Tegernsee Phantastisch nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat, geboten, so besteht kein Recht auf vollständige oder teilweise Rückzahlung des Eintrittspreises.

2.3. Die Eintrittsberechtigung erlischt mit dem Verlassen des beschrankten Bereichs. Sollte nur kurz das Gelände verlassen werden, wenden Sie sich bei der Eingangskontrolle an einen unserer Mitarbeiter, der Sie dazu berechtigt, später wieder in das Tegernsee Phantastisch zu gelangen.

2.4. Kinder, die das 12. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind nur zusammen mit einer erwachsenen, volljährigen Begleitperson zutrittsberechtigt. Aufsichtspersonen und Eltern haften für ihre/die sie begleitenden Kinder. Bei bestimmten Veranstaltungen können anderweitige Regeln gelten. Bitte beachten Sie die jeweiligen Hinweise zu den entsprechenden Veranstaltungen. Hierzu stehen Ihnen entsprechende Broschüren, Internetseiten und natürlich die Mitarbeiter des Tegernsee Phantastisch zur Verfügung.

2.5. Das Verkaufen von Gutscheinen, Eintritts- oder Freikarten des Tegernsee Phantastisch auf dem Parkplatz oder auf dem Gelände ist nicht gestattet. 

 

3. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

3.1. Den Anordnungen der Mitarbeiter des Tegernsee Phantastisch ist stets im eigenen Interesse Folge zu leisten.

3.2. Alle Besucher sind angehalten, sich korrekt und angemessen zu verhalten. Störung der öffentlichen Ordnung, mutwillige Zerstörungen oder Beschmutzungen, ungebührliches Verhalten, Beeinträchtigung anderer Gäste oder des Betriebs, Anwendung verbaler oder körperlicher Gewalt, Beleidigung, Beschimpfung, Missachtung der Hausordnung des Tegernsee Phantastisch etc. veranlassen den Betreiber geeignete Maßnahmen wie Platzverweis, Erstattung einer Anzeige oder ähnliches zu ergreifen. Das Tegernsee Phantastisch behält sich auch das Recht vor, Besucher, deren Verhalten vermuten lässt, dass sie sich selbst oder andere Personen gefährden oder stören könnten, vom Gelände ohne Ausgleich zu verweisen.

3.3. Das Besitzen und Tragen von Waffen, Waffenattrappen oder gefährlichen Gegenständen, wie Schusswaffen, scharfe/spitze Messer, Ketten, Schlagringen, Pfefferspray, Elektroschocker, Werkzeuge, große Scheren, Drähte, Armbrüste, Pfeil und Bogen, Blasrohre, Schleudern, Baseballschlägern, Feuerwerkskörpern oder anderen pyrotechnischen Gegenständen sowie jedwede Art von diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder verfassungsfeindlichen Objekten etc. ist auf dem Gelände des Tegernsee Phantastisch nicht gestattet.

3.4. Das Mitnehmen oder der Betrieb von Drohnen oder jeglicher Art von ferngesteuertem Spielzeug und Geräten ist nicht gestattet.

3.5. Das Mitnehmen von gasgefüllten Ballons jeglicher Art ist nicht gestattet.

3.6. Sperrige und übergroße Gegenstände wie große Koffer dürfen nicht mitgenommen werden. Bitte nutzen Sie unsere Schließfächer am Haupteingang. Rucksäcke, Handtaschen sowie jegliche Art von Koffern dürfen, außer in den dafür vorgesehenen Schließfächern, nicht unbeaufsichtigt deponiert werden.

3.7. Aus Gründen der Sicherheit für alle Besucher dürfen motorisierte oder nichtmotorisierte Fortbewegungsmittel wie Rollschuhe, Fahrräder, Tretroller, E-Roller etc. nicht in das Tegernsee Phantastisch mitgebracht werden, außer wenn diese aus gesundheitlichen Gründen nachweisbar erforderlich sind und dies für andere Gäste ersichtlich ist. Die Genehmigung zur Nutzung dieser Fortbewegungshilfen ist im Voraus schriftlich einzuholen.

3.8. Das mutwillige Lärmen oder der lautstarke Betrieb von Musikgeräten ist untersagt. Gegenstände, die die öffentliche Ruhe stören können wie z.B. Vuvuzelas, Megaphone, Hupen oder andere Musikinstrumente, dürfen nicht mitgenommen oder betrieben werden.

3.9. Die feuerpolizeilichen Vorschriften im Gelände sind unbedingt zu beachten. Das Rauchen im gesamten Innenbereich des Tegernsee Phantastisch ist untersagt.

3.10. Besucher haben die Zugangsbeschränkungen durch entsprechende Ausschilderungen zu beachten.

3.11. Alle Besucher sind angehalten, sich korrekt und angemessen zu kleiden. Das Tragen von Oberbekleidung und Schuhen ist erforderlich. Schuhe haben für den Besuch des Tegernsee Phantastisch sauber zu sein. Bei schlechtem Wetter wie Regen, Schneefall oder schlicht verunreinigten Schuhen sollte ein zweites Paar Schuhe, das für die Hallennutzung tauglich ist, mitgebracht werden.

3.12. Das Tegernsee Phantastisch behält sich vor, Besucher die z.B. so geschminkt, gekleidet oder tätowiert sind, dass andere Gäste, insbesondere Kinder, daran Anstoß nehmen könnten, oder die so gekleidet sind, dass sie irrtümlich für Mitarbeiter oder Darsteller des Tegernsee Phantastisch gehalten werden könnten, jederzeit vom Gelände ohne Ausgleich zu verweisen. Das vollständige Verhüllen des Gesichts ist verboten. Eine Verschleierung aus religiösen Gründen sowie Mund-Nasen-Masken sind erlaubt.

3.13. Hunde haben zu allen Bereichen des Tegernsee Phantastisch keinen Zutritt. Eine Ausnahme bildet hier der Restaurantbereich des Gardone.

3.14. Das Mitbringen sowie der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist für den gesamten Bereich des Tegernsee Phantastisch untersagt. Der Verzehr von im Tegernsee Phantastisch erworbenen Speisen und Getränken ist nur in den explizit hierfür vorgesehenen Bereichen gestattet.

3.15. Das Durchsuchen von Müll-, Sammel- oder Auffangbehältern ist verboten. Der Inhalt in den dafür vorgesehenen Behältern ist Eigentum des Tegernsee Phantastisch. Jede Entnahme oder Verbringung vom Gelände ist untersagt.
 
 

4. Benutzung der Fahrgeschäfte, Attraktionen, Shows und Einrichtungen

4.1. Die Fahrgeschäfte, Attraktionen und Einrichtungen im Tegernsee Phantastisch stehen den Besuchern im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung und Zweckbestimmung zur Verfügung.

4.2. Die Öffnungszeiten der Fahrgeschäfte, Attraktionen und Einrichtungen können hierbei von der Öffnungszeit des Tegernsee Phantastisch abweichen. Bei Unterbrechung der Stromzufuhr oder sonstigen Ereignissen und einem hierdurch bedingten Ausfall von Fahrgeschäften oder Shows ist eine Rückerstattung des Eintrittspreises nicht möglich.

4.3. Technisch oder organisatorisch bedingter Betriebsausfall einzelner Fahrgeschäfte, Attraktionen oder Einrichtungen ergibt kein Recht auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises.

4.4. Die Nutzung einiger Fahrgeschäfte, Attraktionen oder Einrichtungen erfordert eine gute körperliche Verfassung und erfolgt eigenverantwortlich sowie auf eigene Gefahr. Die Sicherheitsvorrichtungen müssen benutzt und die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden.

4.5. Die Besucher sind verpflichtet, sich vor der Nutzung vom eigenen Gesundheitszustand zu überzeugen, sich über Risiken zu informieren und die Nutzungs- und Zugangsregeln sowie die Sicherheitsvorschriften und -bestimmungen zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten. Das Tegernsee Phantastisch ist dazu berechtigt aus Sicherheitsgründen einzelne Personen z.B. aufgrund der Größe, des Körperbaus, körperlicher bzw. geistiger Einschränkungen, ständiger oder vorübergehender Behinderungen, Schwangerschaft etc. von der Nutzung einzelner Fahrgeschäfte, Attraktionen, Shows oder Einrichtungen auszuschließen. Ein Ausschluss aus Sicherheitsgründen stellt keine Diskriminierung dar, sondern dient lediglich dem Schutz Ihrer Gesundheit und Ihrer eigenen Sicherheit.

4.6. Bitte lassen Sie insbesondere beim Ein- und Aussteigen stets die notwendige Sorgfalt walten. Anweisungen der Tegernsee Phantastisch Mitarbeiter ist stets Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung oder mutwilliger Missachtung werden Sie von der Benutzung der Fahrgeschäfte ausgeschlossen. Bei Verstoß oder im Wiederholungsfalle können Sie aus dem Park verwiesen werden. Einen Anspruch auf Ersatz haben Sie in diesem Falle nicht. Die vorgenannten Bestimmungen gelten auch, wenn Sie versuchen, sich in einer Warteschlange vorzudrängeln.

4.7. Die Benutzung von Spielgeräten und ähnlichen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Das Benutzen von Spielgeräten, die speziell für Kleinkinder vorgesehen sind, ist Erwachsenen untersagt. Spezielle Altersbestimmungen, die hierbei den zulässigen Nutzerkreis regeln, sind verbindlich und einzuhalten. Eltern haften für ihre Kinder.

4.8. Das Mitführen loser Gegenstände in den Fahrgeschäften ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Insbesondere Kameras, Handys, Schlüssel und ähnliche lose Gegenstände sind vor der Fahrt sicher zu verstauen. Für abgelegte Gegenstände übernimmt das Tegernsee Phantastisch keine Haftung.
4.9. Sie haften für alle Schäden, die durch Missachtung der Benutzungsordnung z.B. durch das Mitführen loser Gegenstände oder durch mutwillige Beschädigung entstehen.
 
 

5. Aufsichtspflicht

5.1. Eltern und Begleitpersonen werden darauf hingewiesen, dass sie ihre Aufsichtspflicht sorgfältig wahrzunehmen haben. 
 
 

6. Werbung und Anbieten von Waren und Leistungen

6.1. Werbung auf dem Gelände und auf den Parkplätzen des Tegernsee Phantastisch oder das Anbieten von Waren und Dienstleistungen ist nur mit vorheriger, schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsumfragen und Zählungen. Werbungen und Kundgaben für Organisationen, Verbände, Interessengemeinschaften oder Eigenideen mit Mitteln aller Art sind auf dem Gelände und innerhalb des Gebäudes verboten und werden in jedem Einzelfall mit Platzverweis, zivilrechtlicher Inanspruchnahme sowie strafrechtlicher Anzeige wegen Hausfriedensbruch geahndet.
 
 

7. Videoüberwachung, Film- und Fotoaufnahmen

7.1. Das Tegernsee Phantastisch ist videoüberwacht. Die Überwachung dient der Sicherheit der Besucher und der Mitarbeiter sowie dem Schutz der Anlagen und Einrichtungen.

7.2. Regelmäßig werden im Tegernsee Phantastisch Film- und Fotoaufnahmen gemacht. Die Bereiche bzw. Attraktionen werden soweit möglich gekennzeichnet.

7.3. Eigene Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind erlaubt, sofern andere Gäste hierbei nicht beeinträchtigt oder gestört werden. Professionelle Foto- und Filmaufnahmen mit kommerzieller Nutzungsabsicht sind hingegen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet. Bitte wenden Sie sich hierfür vorab an die Unternehmenskommunikation der Hotel Bachmair Weissach GmbH & Co. KG.
 
 

8. Besucherkontrollen

8.1. Jeder Besucher, der den Bereich im Geltungsbereich dieser Ordnung betreten möchte, erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, sich freiwillig einer eventuellen Kontrolle durch die Mitarbeiter des Tegernsee Phantastisch zu unterziehen. Dabei ist den Anweisungen der Mitarbeiter uneingeschränkt Folge zu leisten, widrigenfalls wird der Zutritt verwehrt. Die eingesetzten Mitarbeiter sind berechtigt, Personen daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol-/ Drogenkonsums oder wegen Mitführung von Waffen oder gefährlichen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Jeder Gast erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Bekleidungsstücke und mitgeführten Behältnisse dahingehend durchsucht werden dürfen.

8.2. Die mit der Sicherheit betrauten Mitarbeiter sind berechtigt, Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, den Zutritt zum Gelände zu verweigern.

8.3. Selbiges gilt für Personen, die ihre Zustimmung zur Durchsuchung ihrer Kleidungsstücke und mitgeführten Behältnisse verweigern. Der Mitarbeiter des Tegernsee Phantastisch ist weiterhin berechtigt, diejenigen Gegenstände, die nicht im Einklang mit dem obigen Absatz stehen wie z.B. Drogen, Waffen, etc. sicherzustellen.

8.4. Die Mitarbeiter des Tegernsee Phantastisch sind auch berechtigt, derartige Kontrollen bei Personen vorzunehmen, die sich bereits auf dem Gelände aufhalten.
 
 

9. Haftungsbeschränkung

9.1. Das Tegernsee Phantastisch haftet für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht durch das Tegernsee Phantastisch oder Tegernsee Phantastisch Mitarbeiter verursacht worden oder die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.

9.2. Im Falle der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist bei einfacher Fahrlässigkeit die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.3. Die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die Haftung bei arglistig verschwiegenen Fehlern wie auch die Haftung bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer
Sache bleibt davon unberührt.

9.4. Das Tegernsee Phantastisch haftet nicht für Gegenstände, die auf dem Gelände abgelegt oder deponiert werden. Für Gegenstände (beispielsweise Handys, Schmuck, Fotoapparate, Kameras, Kleidungsstücke etc.), die während der Benutzung von Fahrgeschäften, Attraktionen oder Einrichtungen beschädigt oder zerstört werden bzw. verloren gehen, wird keine Haftung übernommen.
 
 

10. Schadensmeldungen

10.1. Alle Einrichtungen im Tegernsee Phantastisch werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schaden vor Verlassen des Geländes bei der Information. Melden Sie sich auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte.
 
 

11. Hausrecht

11.1. Das Tegernsee Phantastisch ist berechtigt, Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, nach eigenem Ermessen ohne Ausgleich zu verweisen.
 

Stand: Juli 2022, Änderungen vorbehalten.